Gesetze in Noamuth Yath

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Gesetze in Noamuth Yath

Gesetzgeber: Khalia Za'Vares
Gerichtsstand: nicht vorhanden
Richter: nicht vorhanden
Geltungsbereich: im gesamten Dunkelelfenreich von Noamuth Yath




Gesetzesgebung der Yathbeldra

Der Rat von Noamuth Yath sieht wie folgt aus:

Yathbeldra d'Noamuth Yath:


Akademieleitungen:

Yathtallar d'Noamuth Yath: bis eine ehrwürdige Nachfolgerin gefunden ist, Khalia Za'Vares

Ul'Saruk d'Noamuth Yath:

Ul'Faeruk d'Noamuth Yath:

Außerdem sind die ersten 3 Quellar Bestandteil des Rats. Bisherige Quellar im Rat:


Priesterinnen

  • Leitung der Yathtallar d'Noamuth Yath

Als Priesterin ist folgender Werdegang unter der Stadt möglich:

  • Xund Yathrin
  • Yathrin (bei diesem Rang bestimmt das Quellar die Ranghöhe)
  • Yathtallar (bei diesem Rang bestimmt das Quellar die Ranghöhe)
  • Yathtallar d'Noamuth Yath


Krieger, Bogenschützen

  • Leitung des Ul'Saruk d'Noamuth Yath
  • Rekrut
  • Sargtlin/Assassine
  • Ust Sargtlin/Assassine
  • Yath'Abban
  • Ul'Saruk d'Noamuth Yath


Magier, Beschwörer

  • Leitung des Ul'Faeruk d'Noamuth Yath


Gesetzesänderungen

Jede Gesetzesänderung, sowohl der Akademien als auch neue Gesetzesentwürfe sind dem Rat vorzulegen. Die Yathbeldra hat hierbei das letzte Wort.


Hauslose Dunkelelfen

Noamuth Yath, duldet hauslose Dunkelelfen bis zu einem gewissen Grad. Ihre Ausbildung wird in jeder Kaste bis zum 1. Rang unterstützt. So dürfen sie zum Beispiel den Yathrinen als Xund Yathrin im Tempel helfen. Rituale sind den hauslosen Dunkelelfen strengstens untersagt und werden mit dem Tode bestraft!


Hochgänge

Die Hochgänge der Stadt, sind ausschließlich zu benutzen von Dunkelelfen, welche in ihrer Akademie den 3. höchsten Rang erlangt haben, den sie erreichen können.


Kriegsfall

Wenn es in Noamuth Yath zu einem Kriegsfall kommen sollte, haben sich ausnahmslos alle Quellar der Yathbeldra zu unterstellen, sie wird entscheiden, welches Quellar an welcher Front Kämpft, oder wie die Quellar einzusetzen sind.


Mienen in der Stadt

Damit die Stadt nicht von Lärm belästigt wird, ist es ausdrücklich untersagt in einem anderen Bereich als dem dafür vorgesehenen Stück südlich der Schmiede zu Mienen. Sollte jemand erwischt werden, der gegen diese Vorlage verstößt, ist er der Yathbeldra vorzuführen.


Quellar

Wer sich als Ilharess eines anderen Quellar rühmen, erschleicht sich vor Lloth damit nicht existenten Ruhm und kann von der Stadt exekutiert werden, für diese Gotteslästerung! Es sind Mitglieder aus folgenden Quellar geduldet:

  • Nin`Sarn
  • Za'Vares

Neue Quellar die die Stadt betreten, haben sich der Yathbeldra oder dem Rat vorzustellen. Sie werden dann ebenso veröffentlicht.

Jedes Quellar der Stadt Noamuth Yath wird hiermit gebeten, entsprechende Dunkelelfen zur Lehre und Fortbildung bereit zu stellen. Die Stadt ist natürlich, auch bereit dafür auf die Wünsche der Quellar mehr einzugehen, wenn sie sich bereitwillig zeigen der Stadt zu helfen.

Sklaven

Sklaven die neu in Noamuth Yath kommen sollen, sind der Yathbeldra vorzuführen, sie wird innerhalb von 7 Tagen entscheiden, ob der Rothe Noamuth Yath betreten darf oder nicht. Ebenso sind verstorbene Sklaven zu melden, um diese Liste aktuell zu halten, jeder Sklavenhalter soll mir deshalb einen Brief zukommen lassen:


Tiere im Sklavenviertel

Die Tiere im Sklavenviertel, allgemein als Rothe bezeichnet, sind für jede Dunkelelfe zum töten freigegeben, hierbei behält es sich die Stadthaltung vor, bei schrumpfenden Beständen, dies weiter einzuschränken. Sklaven ist es untersagt diese zu töten.


Verkäufer in der Stadt

Die Verkäufer der einzelnen Dunkelelfen, haben sich neben der Bank anzusiedeln. Sollte ein Dunkelelf ein eigenes Anwesen besitzen, so steht es ihm selbstverständlich frei, seine Waren auf diesem Anwesen anzubieten.

Verhalten gegenüber der Yathbeldra

Allen Mitgliedern eines Quellar ist es soweit von der Ilharess oder anderen hohen Rängen gestattet die Yathbeldra anzusprechen und sie um etwas zu bitten. Sie ist nicht für Gesuche von Yathrinen, Sargtlinen oder Faern offen. Diese sollen sich zunächst erstmal einen Namen machen, bevor sie es wagen ihr Gesuch an die Yathbeldra zu richten. Hauslose Dunkelelfen, dürfen ihr Gesuch in den entsprechenden Akademien abgeben und ebenso nicht die Yathbeldra mit ihrem Anliegen belästigen. Ausgewählte hauslose, dürfen selbstverständlich auch weiterhin ihr Gesuch an die Yathbeldra richten.

Die Ränge innerhalb des Tempels d'Noamuth Yath

  • Yathtallar

Khalia Za'Vares, Jibriel Za'Vares, Elvanshalee

  • Yathrin

Zanyur Lil'Verin, Nathaya Lil'Verin, Lahja

  • Xund Yathrin

Vhauryl Kyl'thar, Yana Yathar

Der Aufstieg in den Rängen des Tempels ist wie folgt zu bewerkstelligen: Jeder Rang hat sich einen Lehrmeister aus einem Rang zu suchen, welcher über dem seinen liegt. Eine Xund Yathrin, hat sich von ihrer Lehrmeisterin bei mehreren öffentlichen Zeremonien zeigen zu lassen, was bei einer Anrufung Lloths besonders zu beachten ist. Desweiteren, hat die Xund Yathrin von ihrer Lehrmeisterin ein gefülltes Zauberbuch im Laufe der Zeit zu bekommen. Dabei ist die genaue Bedeutung der Zauber rüber zu bringen. Außerdem verlange ich, dass in meinem Tempel die Nahkampfausbildung einer Yathrin ebenso nicht zu kurz kommt, eine Yathrin, ohne jegliches Wissen im Nahkampf ist in manchen Situationen nicht zu gebrauchen. Sobald die Xund Yathrin, all diese Merkmale erlernt und verstanden hat, darf eine Yathtallar sie in einer Zeremonie zu einer Yathrin ernennen. Eine Yathrin, hat bis zu ihrem Aufstieg die Anrufung eines Yochlol durchzuführen. Jede Priesterin, welche sich für die Beschwörung entschieden hat, wird dies vorzuführen, dass der Yochlol für sie Kämpft. Magierinnen, haben den Agaraths Kreis zu einem gewissen Teil zu beherrschen. Kriegerinnen, müssen beweisen, dass sie Geschickt im Umgang mit ihren Waffen sind. Selbstverständlich haben auch hier wieder die Yathrinen sich eine Yathtallar als Lehrmeisterin zu suchen. Ich werde die Abnahme der Yathtallar dann höchstpersönlich durchführen. Sollte ich nicht zu gegen sein, wird vom Rat eine Yathtallar bestimmt, kurz bevor die Prüfung abgenommen werden soll. Der Rat hat hierbei bei der Anrufung anwesend zu sein. Es wird nur eine Yathtallar alle 6 Mondzyklen ernannt, außerdem wird jede Yathtallar um ihre Meinung zu der Anwärterin gefragt, wenn die Anwärterin einer Yathtallar nicht bekannt ist, kann es zum nicht durchführen des Rituals führen. Schlechtes Auffallen der Yathrin, wird ebenso dazu führen, dass sie nicht zur Yathtallar zugelassen wird, weil dies zu einem schlechten Bild vom Tempel der Lloth führen könnte. Die Kleidung der Dienerinnen Lloths hat prunkvoll zu sein, das bedeutet, der Tempel ist nur zu betreten in Seiden-, Brokatstoff oder Prunkvollen Rüstungen. Desweiteren verlange ich, dass Schmuck innerhalb der Tempel getragen wird. Eventuell wird hier noch ein einheitliches Bild eingeführt, somit darf vorerst auf die Entscheidung gewartet werden. Dennoch ist auf das eigene Aussehen besonders Wert zu legen. In den Beschwörungsräumen, ist dann jedoch metallene Kleidung strengstens verboten!

Verhalten im Tempel Innerhalb des Tempels ist das Wort einer Ranghöherein immer Folge zu leisten und sei es eine Ilharess welche jedoch nur den Rang einer Priesterin hat, sie hat jeder Yathtallar innerhalb der Tempel Folge zu leisten. Bei zu wieder Handlung, wird eine Strafe von der nächst höheren Instanz verhängt.