Regeln

Aus Vesperpedia
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Grundregeln

Zugang zu Vespertales und Accountnutzung

Das Weitergeben der Accounts/der Accountdaten unter Freunden oder Ähnliches ist untersagt. Selbstverständlich ist ebenso das Spielen mit einem fremden Account verboten. Der Besitzer des Accounts ist verantwortlich für Personen, die über seinen Account Zugriff auf diesen Server haben.

Sabotage: Mit sofortigem Accountverlust wird bestraft, wer versucht den Server oder die Accounts anderer Spieler bzw. Staffmitglieder zu hacken, zu sabotieren oder zu schädigen. In diesen Fällen ist mit einer Strafanzeige zu rechnen!

Auf Vespertales habt ihr die Möglichkeit einen zweiten Acccount zu beantragen.

  • der erste Account muss mit 7 Chars voll sein. Das heißt aber nicht, dass schnell Chars erstellt werden, damit der Account voll ist, die aber nie bespielt wurden, nur wenige Tage alt sind oder nur Karteileichen sind. Es ist uns wichtig, dass der Spieler sich von keinem dieser sieben Chars wirklich trennen konnte, weil er vielleicht fürs RP wichtig ist, weil er sehr gut oder gar ausgeskillt ist, weil er in die Geschichte VTs eingegriffen hat usw. Nur dann wird ein Zweitaccount gewährt.
  • der erste Account muss mindestens 1 Jahr alt sein.

Wenn diese Punkte gegeben sind, kann per Staffanfrage ein zweiter Account beantragt werden. Wenn dieser genehmigt wird, wird der Account vom Staff erstellt. Ihr bekommt dann Nachricht. Ein eigenständiges Anmelden eines Zweitaccounts über das Homepagesystem ist weiterhin untersagt. Ein bewilligter Zweitaccount wird ausschließlich durch den Staff freigegeben und entsprechend konfiguriert.

Selbstverständlich ist es weiterhin nicht erlaubt mit zwei Accounts gleichzeitig einzuloggen.

Wenn ihr also nun einen Zweitaccount beantragen möchtet, wendet euch per Kontaktformular an den Staff.

Die Spieler-Gemeinschaft: Soziales Verhalten

Jedem Spieler ist nur ein Account erlaubt. Wer mehr als einen Account anmeldet oder nutzt, verliert den zweiten ohne Kommentar vom Staff.

Das Weitergeben der Accounts/der Accountdaten unter Freunden oder Ähnliches ist untersagt. Selbstverständlich ist ebenso das Spielen mit einem fremden Account verboten. Der Besitzer des Accounts ist verantwortlich für Personen, die über seinen Account Zugriff auf diesen Server haben.

Sabotage: Mit sofortigem Accountverlust wird bestraft, wer versucht den Server oder die Accounts anderer Spieler bzw. Staffmitglieder zu hacken, zu sabotieren oder zu schädigen. In diesen Fällen ist mit einer Strafanzeige zu rechnen!


Grundlegende Spielregeln

OOC - Out Of Character

Vespertales ist ein Rollenspielserver. Beim Spielen auf Vespertales hat der Spieler ausschließlich in Person seines Rollenspielcharakters aufzutreten und zu sprechen. Out of character sind, kurz gesagt, Gespräche und Handlungen, die nicht aus der Person eures Spielcharakters heraus geschehen. Diese sind strikt untersagt. Beleidigende, unsittliche oder sonstige sittenwidrige ooc-Aussagen ingame werden in leichten Fällen mit Jail bestraft, können aber in schwerwiegenden Fällen auch zum Ausschluss vom Spiel führen.

Ausnahme: Ooc-Gespräche sind grundsätzlich gestattet, wenn man sich mit einem Staffmitglied zur Lösung spieltechnischer Probleme unterhält, oder um sich kurz mit anderen Spielern abzusprechen, auf welche Weise man sich anderweitig bzw. außerhalb des Spiels "ooc" unterhalten kann (Party, Icq, Irc etc).

Als unerwünschtes Ooc verstehen wir unter anderem: - Erwähnung von Charakterwerten - Verwendung von OOC-Wissen. Dazu gehört auch Hintergrundswissen aus dem Forum (z.B. Chargeschichte), welche der Char dem Betreffenden nicht selbst mitgeteilt hat. - Benutzung mittelalter-untypischer (Schimpf-)Wörter. - Verwendung von Chatslang, wie Smileys und andere Kürzel (lol, knuddel, np, thx)

Es gibt viele Möglichkeiten, ooc-Informationen, die man dem Gegenüber näher bringen möchte, in schönes RP zu verpacken, ohne ooc sprechen zu müssen. (Beispiel: "Treffen wir uns wieder um die 9. Abendstunde am Ruhtag" statt "Sonntag um 21 Uhr" oder "ich wurde letztlich erst zum Großmeister in der Schmiedekunst bestallt" statt "100% Schmieden-Skill")

Sexuelle Aktivitäten im Spiel

Sexuelle Handlungen sind im Spiel aus Gründen des Jugendschutzes untersagt. Aufgrund der Tatsache, dass wir minderjährige Spieler haben, dürfen keine sexuellen Handlungen ausgespielt werden, die über Küssen und Schmusen hinausgehen. Dies gilt auch für sexuelle Handlungen, die im Partychat ausgespielt werden. RP-Vergewaltigungen werden mit schwerwiegenden Maßnahmen bis hin zur sofortigen Accountlöschung bestraft.


PvP und Playerkilling

Playerkilling bezeichnet das Angreifen und Töten anderer Spielercharaktere ohne deren Einverständnis zum Kampf. PvP (oder auch CvC) bezeichnet den Kampf Char gegen Char in gegenseitigem Einverständnis.

Playerkilling ohne erkennbaren und schlüssigen rollenspielerischen Hintergrund (z.B. sogenanntes "Random Playerkilling" (RPK) oder "Kill on Sight" (Kos) ist nicht erlaubt. Zu diesem Thema sei ausdrücklich noch einmal auf den oben genannten Punkt "Soziales Verhalten" verwiesen!

PvP im rollenspielerischen Kontext (d.h. auch stimmig mit dem eigenen Charakter) ist grundsätzlich erlaubt, wird als Bereicherung des Shardlebens verstanden und ist daher sogar erwünscht, wenn es rollenspielerisch schön begleitet ist.

Rollenspielerische Provokationen gelten automatisch als Einverständniserklärung. Dazu gehören verbale Attacken genauso wie z.B. das Herumlaufen im Gebiet einer verfeindeten Rasse oder Gilde, oder auch das Töten der Wachmannschaft einer Gilde/eines Dorfes/einer Rasse. Auch das Wechseln in den Kampfmodus, das Wirken von Schutzzaubern (um für den Fall eines Kampfes gerüstet zu sein) oder das reine Engine-Anwenden des Diebstahl-Skills gelten als Zeichen der Bereitschaft zur Engine-Konfrontation.

Ist eine Kampfhandlung abzusehen, (und der Char hat NICHT durch Provokationen wie oben genannt, sein indirektes oder direktes Einverständnis zum Pvp gegeben,) MUSS den Beteiligten eine Möglichkeit gegeben werden, sich dem Kampf durch Rollenspiel (z.B. durch Wegrennen oder sich Ergeben, nicht aber durch recall oder Ausloggen oder gar durch das Herbeirufen von anderen durch icq) zu entziehen. Ausnahme hierfür sind Situationen wie oben beschrieben, z.B. ein Ork in der Baumstadt der Elfen oder ein Elf bei den Drow; wer sich in eine solche Situation begibt, hat sein Einverständnis zum PvP schon gegeben. Auch hier ist jedoch wortloses Angreifen nicht erlaubt; eine Warnung, Drohung oder anderweitige rollenspielerische Einbindung ist immer gefordert.

Eine manchmal noch bereichernde Alternative ist ein rein im (geschriebenen) RP ausgespielter Kampf mit Emotes.

Gefangennahme von Spielercharakteren durch andere Spieler ist nur im gegenseitigen Einverständnis erlaubt; im Gegenzug ist der Gejagtedazu verpflichtet, sich rollenspielgerecht mit den Folgen seiner Handlungen auseinanderzusetzen und seinen Häschern rp-gerecht zu begegnen.


Totenlethargie

Nach einem rollenspielgerechten PvP mit tödlichem Ausgang soll der Getötete keinesfalls nach der Ressurection (Wiederbelebung) den Kampf bzw. die Provokation wieder aufnehmen. Der Kampf soll damit sein rp-Ende gefunden haben und nicht weitergeführt werden. Während der Zeit der Totenlethargie gilt der Getötete als "geschützt", sollte seine Totenrobe als sichtbares Zeichen anbehalten, und DARF NICHT z.B. beim Retten seiner Wertgegenstände aus seiner Leiche wieder angegriffen werden, auch nicht, wenn man den Getöteten gar nicht selbst getötet hat. Missachtet der Getötete, dass er den Kampf verloren hat, indem er wieder angreift oder provoziert, ist er nicht mehr geschützt und darf angegriffen werden.

Wurde der Char von einem Monster getötet, gilt er für andere Gegner (Player) genau so lange geschützt, wie er die Totenrobe trägt und die Hautfarbe der Totenlethargie hat. In dieser Phase ist ein Angriff durch einen anderen Char untersagt.


Leichenfledderei (Looten)

Im Zuge der Lockerung der PvP-Regeln, und um den Spielern die Scheu vor PvP-Kämpfen zu nehmen, haben wir die Loot-Regel folgendermaßen neu formuliert: Grundsätzlich darf ein besiegter Gegner nicht gelootet werden. Damit erhoffen wir uns eine Verringerung der Scheu, einen Engine-Kampf einzugehen, da der Verlierer nicht mehr fürchten muss, seine Wertgegenstände zu verlieren. Während einer größeren Veranstaltung, während einer Quest oder einer von GMs initiierten Monsterjagd ist das Ausrauben gefallener Charaktere generell zu unterlassen. Ebenso ist es strikt untersagt, eine Leiche zu looten, die von einem Monster gekillt wurde (Ausnahme natürlich: man will dem Spieler HELFEN und seine Sachen retten) oder einen Char zu looten, der von einem anderen Player gekillt wurde.


Stehlen von Gegenständen

Die einfache engine-basierte Ausübung des Stealing Skills an anderen Spielercharakteren ist nicht gestattet. Spieler, die einen Dieb spielen, sollen immer auf angemessenes Rollenspiel und stimmungsvolle Emotes achten. Eine Ausnahme hiervon sind lediglich Gold; dies darf auch rein enginemässig entwendet werden. Natürlich muss man sich dessen bewusst sein, dass ein bemerkter Diebstahl Folgen haben kann.

Das Ausrauben von Spielerhäusern ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Betreten fremder Grundstücke, wenn sie offen sind, ist gestattet. Das Betreten fremder Spielerhäuser ohne Einverständnis des Besitzers ist auch dann nicht gestattet, wenn man nichts stiehlt. Ist es durch einen Bug oder einen Baufehler möglich, das Haus zu betreten, besteht Meldepflicht. Bei Diebstahl aus Häusern, der nachweisbar daraus resultierte, dass der Besitzer seine Türen nicht abgeschlossen hat, bzw. seine wertvollen Gegenstände nicht entsprechend abgesichert hat, besteht dennoch kein Anspruch darauf, dass der Staff den Dieb oder das Diebesgut ausfindig machen, bestrafen bzw. bergen wird, solange der Dieb nicht gerade auf frischer Tat ertappt wird. Auch wenn der Staff die Dinge nicht wiederbeschafft, ist der Diebstahl als solches dennoch verboten.

Das Abernten fremder Pflanzen oder das Hacken von Bäumen ist in begrenztem Rahmen geduldet: Mundraub oder ein bis drei Bäume hacken, wenn man das Holz wirklich verwenden will, ist gestattet. Das Abernten ganzer Felder bzw. das Abhacken vieler Bäume wird als unsoziale OOC-Tat betrachtet und als solche geahndet.


Bugusing und Exploiting

Absolut untersagt ist die Ausnutzung sämtlicher bekannter und unbekannter Programmfehler, um sich selbst oder anderen Spielern einen Vorteil zu verschaffen, bzw. einen Schaden zu verursachen, unabhängig davon ob dies ingame, also durch Bugusing, oder von aussen z.B durch Software (Exploiting) geschieht. Sollte ein solcher Fehler durch einen Spieler entdeckt werden, so hat dieser ihn unverzüglich und ohne weitere Benutzung dem Staff mitzuteilen. Bugusing und Exploiting gehören zu den schwerwiegendsten Regelverstößen und werden mit Verwarnung, Accountblock bis hin zu sofortiger Accountlöschung geahndet.


3rd Party Programme und Makroing

Benutzung so genannter "3rd Party Programme" um sich Vorteile im Spiel zu verschaffen, ist verboten und führt im schlimmsten Fall zu sofortigem Accountverlust. Ausnahmen ist lediglich das offizielle UO-Pro Tool UO-Automap. UO-Assist ist wegen der Möglichkeit, spieleigene Makros in endlosen Schleifen ablaufen zu lassen, untersagt. UO-loop ist erlaubt, solange der Spieler ansprechbar, d.h. beim Spiel anwesend ist. Afk-Macroing ist in jedem Falle verboten.


Namensgebung

Namen von Charakteren, Haustieren, Gilden, Schiffen und Häusern müssen rollenspieltypisch gewählt werden und einen Sinn ergeben. Das "Durchnummerieren" von Tieren oder Kreaturen ist nicht erlaubt. Tiere dürfen die Originalbezeichnung behalten oder können einen richtigen Namen erhalten; Namen von Personen oder Wesenheiten aus Literatur (auch Fantasy-Literatur, wenn es bekanntere Namen sind) und Historie, profane Namen oder Namen der modernen Szene, sowie Titel und Berufsbezeichnungen im Namen der eigenen Spielfigur sind untersagt. Des weiteren sind Namen, die zu Verwechslungen mit Staffmitgliedern führen können, nicht erlaubt. Die Spieler werden darüber hinaus gebeten, auf zu ähnliche Namen schon existierender Chars sowie auf Namen kultureller Gebiete, die mit der Rollenspielwelt Vespertales nichts zu tun haben (z.B. Anime-Namen) zu verzichten


Töten von Haustieren oder NPCs

Das Töten von zahmen, zu einem anderen Spieler gehörenden Haus- und Reittieren ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind, wenn das Tier zuerst angreift und ein Kampf unausweichlich ist, und wenn das Tier offensichtlich in ein PvP mit einbezogen ist. Desgleichen ist das Töten von interagierenden NPCs (Verkäufer, Heiler, usw.) ausdrücklich verboten. Es ist erlaubt, andere NPCs zu töten (z.b. Söldner, Gesetzlose, "Untertanen"). Auch dies sollte allerdings im Rahmen des rollenspieltechnisch Vertretbaren bleiben: Massenmörder und Leute die ganze Städte ausrotten, müssen also mit Konsequenzen rechnen.


Powergaming, Itemcrossing und Itemübergabe ohne RP

Im Sinne des neuen Konzeptes nehmen wir diese Regeln vorläufig heraus. Wir sind uns aber des Risikos bewusst, und sind da auch skeptisch. Sollte diese Lockerung wieder zu extremem Missbrauch führen, behalten wir uns vor, sie kurzfristig wieder einzusetzen. Nach wie vor gilt auch hier: VT ist ein Rollenspielserver, dh. eure Handlungen müssen Teil eures Rollenspieles sein.


Rollenspielregeln

Die Rollenspielregeln gelten zusätzlich zu den Grundregeln von Vespertales.

Definition von Rollenspiel, wie es auf Vespertales verstanden wird

Der Spieler übernimmt eine Rolle in einem Fantasy-Abenteuer. Er agiert wie ein Romanheld in einer imaginären Welt und bestimmt gemeinsam mit seinen Freunden und Mitspielern den Verlauf und Ausgang der Geschehnisse dieser Welt. Die oberste Prämisse ist also, einen gut überlegten und mit einem stimmigen Hintergrund versehenen Charakter möglichst rollengerecht zu spielen.

Folgende erweiterten Rollenspielregeln sollten auf Vespertales beachtet werden. Sie gehören nicht zu den Grundregeln. Staffmitglieder werden euch darauf hinweisen und euch rügen, wenn ihr sie nicht beachtet, können jedoch bei vorsätzlicher, mutwilliger Missachtung auch eine Strafe bis hin zur Accountverwarnung aussprechen.


Angemessenes und realistisches Benehmen

Wir erwarten von jedem Char, dass er sich seiner Wesensart, seiner Umwelt und der Welt Vespertales insgesamt entsprechend angemessen und realistisch verhält. Man sollte sich jederzeit bewusst sein, dass jedes Verhalten des eigenen Chars in der Umwelt bemerkt werden kann und dass andere Chars darauf reagieren. Gleichermaßen ist es für das Spielgeschehen nur bereichernd, wenn man selbst anderen Chars durch die eigene Reaktion Rückmeldung gibt.


Hintergrundwissen

Auf den unter "Geschichte" festgelegten geschichtlichen Rahmen und die Beschreibung der auf VT existierenden Rassen und Klassen mit ihren Merkmalen sollte im Spiel Bezug genommen werden. Man sollte sich die Hintergrundinfos wirklich zu Gemüte geführt haben, bevor man in Erwägung zieht, selbstständig neue Elemente aus anderen Rollenspielsystemen oder Fantasyliteratur ins Spiel zu bringen.


Rollenspiel von Kindercharakteren

Als Kindercharakter gilt jeder Charakter, der unter 14 Jahre alt ist. Kindercharaktere gelten als spezielle Charaktere (siehe oben) und müssen beim Staff beantragt und vom Staff ausdrücklich genehmigt werden. Sie erhalten einen Kinderbody; der Kinderchar hat bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres klassenlos zu bleiben und keine Stats über 55 Str/Int/Dex zu haben. Erreicht er diese Schwelle, muss der Spieler dies dem Staff sagen und der Char erhält normalen Erwachsenen-Status.

Reittiere in Dungeons

Das Reiten auf jeglichen Reittieren in einem Dungeon (d.h. Gewölbe, in dem Monster hausen) ist untersagt. Ein Verstoß kann mit kommentarloser Löschung des Reittiers geahndet werden. Eine Ausnahme bildet zurzeit die Rasse der Dunkelelfen. Ihnen ist es gestattet auf Vehrns in natürlichen Höhlen (zur Zeit Zwergengebiet, Despice und Covetous; am Covefloor zu erkennen und auch über die Geheimgänge zu erreichen) zu reiten und zu kämpfen. Auch hier gilt, dass der Charakter rollenspielgerecht zu agieren hat und diese Regel nicht schamlos ausnutzt.


Landbesitz, Hausbesitz und Gildenregeln

Gildenregeln

Stufensystem

Gilden sind auf Vespertales in ein Stufensystem gegliedert:

Stufe 1 - Gildengründung

Anforderungen: Die Gildengründung und -erhaltung soll künftig deutlich einfacher werden. Einerseits erfolgt dies bereits durch die sehr lockere Definition eines aktiven Mitgliedes, andererseits wird die nötige Spielerzahl von bislang 4 Spielern auf 3 Spieler gesenkt. Zur Gründung ist wie bisher auch ein Eintrag zur Gilde in der Vesperpedia notwendig, der neben den wichtigsten Eckdaten der Gilde (Name, Kürzel, Gründungsmitglieder) eine grobe Erklärung der Ziele und Motive der Gilde beinhaltet. Eine vollständige, umfassende Gildenstory ist nicht notwendig, sofern diese Erklärung aufschlussreich und schlüssig genug ist. Weiterhin kostet die Gründung allerdings 15k Gold für den Gildenstein, und es muss ein geeigneter Ort gegeben sein, an dem man den Gildenstein aufstellen kann - dies kann ein Privathaus sein, in Ausnahmefällen aber auch ein passender öffentlicher Ort, wie zB die Gildenhalle im Norden Moonglows.

Rechte/Boni: Bei der Gründung bekommt die Gilde einen Gildenstein mit allen aktuellen Funktionen, sowie das Anrecht, ein kleines Gildenhaus aufzustellen. Ausserdem erhält die Gilde sofort Zugriff auf den kürzlich bereits eingeführten Gildenchat.

Stufe 2 - vollwertige Gilde

Anforderungen: Existiert eine Gilde über 2 Monate, und hat mindestens 5 aktive Mitglieder, kann sie um Aufstieg auf Stufe 2 ansuchen. Dabei wird allerdings nun eine ausführlichere Gildenstory vorausgesetzt, sowie eine Auflistung der Diplomatie der Gilde, wie sie in der Vesperpedia bereits üblich ist.

Rechte/Boni: Mit Aufstieg auf Stufe 2 erhält die Gilde das Recht, eines der speziell für Gilden ausgeschriebenen großen Gildenhäuser zu erwerben, sowie 1000 Felder Gildenland.

Stufe 3 - ruhmreiche Gilde

Anforderungen: Hat eine Gilde mindestens 7 aktive Mitglieder und ist über 6 Monate alt (und in der Zeit auch möglichst durchgehend aktiv gewesen), kann sie um Stufe 3 ansuchen. Wir erwarten uns hier vorallem fest etablierte Gemeinschaften mit aktiver Teilnahme am Rollenspiel und am Shard-Leben von VT - dies obliegt dem Urteil des gesamten Staffs.

Rechte/Boni: Mit Stufe 3 erhält eine Gilde das Anrecht auf eine Gildenfarbe. Gildenfarben sind eigene und exklusive Farben, die ausser für die jeweilige Gilde nirgends erhältlich sein werden. Vorgesehen sind dabei eher kräftige Farben, meist mit Glanz-Effekt. Eine Gildenfarbe wird definitiv keine 'Augenkrebs-Farbe' werden, keine invertierten, bunten, pixeligen oder ähnlich seltsamen Farben. Es wird eine bestimmte Palette an vorgegebenen Farben geben, aus denen sich die Gilde einmalig eine aussuchen kann. Ist keine passende dabei, können wir auch drüber verhandeln, eine neue Farbe zu entwerfen - dies wird dann allerdings mit einer Gebühr versehen.

Der Gildenfarbtopf ist grundsätzlich ein ganz normaler Farbtopf, hat aber doch signifikante Unterschiede: Zum einen kostet jede Färbung, die damit vorgenommen wird, 100 Goldstücke (Preis kann sich evtl noch ändern), zum anderen werden Gegenstände, die mit diesem Topf gefärbt werden, mit dem Namen und Kürzel der Gilde versehen und an die Gilde gebunden - nur Mitglieder der Gilde können sie dann noch anziehen.

Grundsätzlich steht jeder Gilde nur eine Gildenfarbe zu. Besonders aktive (Stufe 3, 10+ aktive Accounts) Gilden können aber um 500.000 Gold eine zweite Gildenfarbe erwerben. Mehr als zwei sind unter keinen Umständen möglich.

Anmerkungen zum Stufensystem

Ein aktives Mitglied ist ein zur Gilde gehöriger Spieler (Account), der in den letzten 30 Tagen eingeloggt war - eine Auflistung der nach dieser Definition aktiven Chars findet sich auf der Homepage unter "Die Welt" - "Charaktere". Da man in einer Gilde weiterhin nur einen Char pro Account haben darf, ist die Zahl der aktiven Chars mit der Zahl der aktiven Spieler ohnehin gleichgesetzt.

Die Anzahl aktiver Mitglieder der Gilden wird automatisch regelmässig überwacht. Fällt die Anzahl der Mitglieder über 30 Tage lang unter die für die aktuelle Stufe notwendige Mindestzahl, sinkt die Gilde automatisch eine Stufe herab. Wird die Mitgliederzahl wieder erreicht, steigt sie bald darauf allerdings auch automatisch wieder auf, bis zur höchsten bislang erreichten Stufe. Die erreichten Boni gehen nicht verloren - sinkt eine Gilde von Stufe 3 auf 2, bleibt ihr Farbtopf erhalten, auch die gefärbte Kleidung - allerdings ist der Farbtopf dann nicht mehr benutzbar, die Kleidung wird als "ausgeblichen" gekennzeichnet. Sinkt eine Gilde von 2 auf 1, darf sie ihr eventuell bereits gekauftes Gildenhaus/Gildenland behalten, verliert aber jegliches Anrecht weiteres Land zu erwerben, sofern sie noch etwas offen hatten. Sinkt eine Stufe 1 Gilde über 30 Tage lang unter die für die Erhaltung notwendigen 3 Mitglieder, wird sie intern zur Löschung vermerkt. Diese wird allerdings manuell durchgeführt.

Hausbesitz

Grundsätzlich: In der Nähe von größeren Ansiedlungen (Spielerdörfer oder allgemein Städte) sollte man sich dem vorherrschenden Baustil anpassen. Ebenso sollte man sich ein wenig den landschaftlichen Gegebenheiten anpassen (Keine Marmorbauten mitten im Wald oder ähnliches). Ein gebautes Haus muss sich mindestens eine Screenbreite von Sonderdekorationen für die Öffentlichkeit oder Dungeon-Eingängen befinden.

Jedem Charakter ist der Besitz eines beliebigen Hauses und eines beliebigen Kellers erlaubt. Wenn jemand anstelle eines Kellers lieber ein kleines Haus/Zelt/Verkaufsstand möchte, so ist dies möglich. Dieses zweite Haus ist beim Staff zu beantragen. Eine Alternative zum Keller ist ein Frachtraum für ein Schiff; Keller und Frachtraum zugleich ist nicht möglich. Eheleuten ist natürlich die Zusammenlegung ihrer Haus- und Grundstücke gestattet. Ein Anwachsen des Geländes auf Gildenlandgröße durch mehr Familienangehörige soll jedoch vermieden werden.

Eine Gilde darf zusätzlich ein Gildenhaus besitzen. Das Gildenhaus muss als solches gekennzeichnet werden und wird als solches im Grundbuch festgehalten. Der Gildenchef ist berechtigt, das Gildenhaus zusätzlich zu seinem eigenen zu führen. Manche Häuser werden nur als Gildenhäuser verkauft. Diese sind in der Hausausstellung als solche gekennzeichnet. Einzelnen Spielern ist der Besitz von solchen Gildenhäusern nicht gestattet.


Auf Vespertales lassen sich Stadthäuser, Tavernenzimmer und Stallboxen mieten. Da die Anzahl an vorhandenen Mietobjekten begrenzt ist, müssen wir folgende Regeln aufstellen: Ein Charakter darf also haben - ein Multi-Haus ODER ein Stadthaus (gemietet oder gekauft) ODER ein Miet-Tavernenzimmer - einen Keller ODER einen Frachtraum - mehrere Miet-Stallboxen - mehrere Schiffe

Gleiches gilt für einen Char, der als Mitbesitzer an einem Haus beteiligt ist, oder der seine Hausrechte in einem Individuellen Haus eingesetzt hat. Besitzt ein Charakter mehr als die erlaubte Anzahl von Objekten, so können überzählige jederzeit kommentarlos "enteignet" werden.

Für das Wohnen in Städten oder deren direktem Umfeld sind die gesonderten Stadtregeln zu beachten.

Landbesitz

Allgemein: Land kann nur gekauft werden, wenn der Charakter ein Haus besitzt oder gemietet hat. Dekoland muss außerdem direkt an das Haus grenzen. Jegliche Bauten (ausgenommen Häuser) können nur auf gekauftem Land gesetzt werden. Will ein Spieler Dekorationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, so hat er das dazugehörige Land zu kaufen. Gekauftes Land darf weder andere Spieler einengen, noch darf es Zugänge zu Minen, Straßen, Pässen etc. versperren; Grundstücke müssen so platziert sein, dass kein Dungeoneingang auf der großen Radarmap sichtbar ist. Das Bauen an sehr gefährlichen Orten wie z.B. auf der Dracheninsel ist nicht möglich.

Jeder Charakter darf 400 Felder Deko-Land plus max. 500 Felder Acker/Weideland besitzen. Hierbei gilt: Als Besitz zählt jedes bebaute, dekorierte oder umzäunte Feld, unabhängig davon, was darauf ist, und jedes Feld, das durch Bebauung, Dekoration oder Zaun nicht mehr allen Spielern zugänglich ist. Auf Dekoland darf der Spieler machen, was er möchte (auch z.B. Felder anbauen oder Tiere halten). Auf Acker/Weideland ist nur Landwirtschaftliches mit entsprechender rein landwirtschaftlicher Deko erlaubt. Dekoland kann auf Wunsch des Spielers so konfiguriert werden, dass er selbst Dinge befestigen kann; auf Acker/Weideland ist dies nicht vorgesehen.

Eine Gilde darf zusätzlich 1000 Felder als Dekoland besitzen, aber nur wenn die Gilde auch ein Haupthaus besitzt. Wenn sich eine Gilde in der Nähe von besiedeltem Gebiet (Stadt, Dorf etc.) niederlassen möchte, so sollte die Gesinnung der Gilde der Siedlung entsprechen (keine Chaosgilde neben Britain).


Weitere Regeln und allgemeine Hinweise

Ersetzen verlorener Gegenstände

Der Staff wird in keinem Fall (sei es durch Bug, Connection Lost, Time Warp oder sonstige Gründe) verloren gegangene Gegenstände, Tiere, Fertigkeiten oder Charakterwerte ersetzen oder ändern. Ausnahme dazu ist einzig, wenn ein Staff sich dessen bewusst ist, das Verlorengehen selbst bewirkt zu haben; selbstverständlich wird er euch diese Dinge gern wiederherstellen, soweit möglich. Ebenso werden Staffmitglieder keine Gegenstände für Spieler herstellen; Ausnahmen davon bilden lediglich Quests.

Helppages

Helppages müssen ausreichend und verständlich formuliert sein. Wenn möglich und sinnvoll immer Koordinaten mit angeben (Befehl: .where) wo eventuell ein Problem vorliegt.

Fragen zum allgemeinen Spielablauf, Regelfragen, Orten und ähnlichen elementaren Dingen gehören nicht in eine Helppage. Hier kann man zuerst die Vesperpedia befragen oder eine Anfrage über die Homepage über "Kontakt" direkt an den Staff stellen.

Es ist nur jeweils eine Helppage pro Account möglich. Wird von einem Account eine weitere Helppage geschrieben, so wird die Vorherige gelöscht. Sollte ein Problem bereits vor Eintreffen eines Staffmitglieds behoben sein, so hat der Spieler diese nun nutzlos gewordene Page durch eine weitere Page mit dem Inhalt "Erledigt!" zu überschreiben.

Deko-Bestellungen gehören nicht in die Helppages, sondern werden über das Kontaktformular eingereicht. Helppages, die um Deko bitten oder fragen, werden gelöscht. Nicht als Dekopages zu verstehen sind die Bitten, einen Keller, einen Frachtraum oder ein Haus aus einem Beleg zu errichten, soweit dies nicht mit weiteren Kaufwünschen verbunden ist.

Forenregeln

Für die Beiträge in den Foren Vespertales sind die dort genannten Regeln der Netiquette zu beachten. Mehrfache Missachtung der Forenregeln kann auch zu Konsequenzen für den Ig-Account führen.

Änderungen des Regelwerks

Der Staff behält sich vor, diese Regeln nachträglich und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen. Jeder Spieler ist verpflichtet, sich regelmäßig über die aktuellen Regeln zu informieren. Regeländerungen werden im Normalfall auf der Webseite bekannt gegeben. Unkenntnis über Inhalt und Bedeutung der Regeln schützt bei Verletzung dieser nicht vor Strafe!

Gesonderte Stadtregeln: Haus- und Landbesitz bei den freien Menschenstädten

1. Stadthäuser

  • Für alle freien Menschen-Städte gilt: Static-Häuser sind nur noch mietbar, das Kaufen eines Static-Hauses innerhalb von Stadtgrenzen ist nicht mehr möglich
  • Bisherige Stadthausbesitzer bekommen den Kaufpreis, den sie gezahlt haben, in Miete umgerechnet. Haben sie MEHR gezahlt, bekommen sie den Rest ausgezahlt, und können damit neu mieten. Haben sie WENIGER gezahlt, als ihre Mietdauer gekostet hätte (weil es schon so lang her ist), bekommen sie eine bezahlte Mietdauer von 2 Monaten vom Staff eingestellt.
  • Die maximale Mietdauer innerhalb von Stadtgrenzen beträgt 30 Tage, außer man meldet beim Statthalter oder Staff real-life-bedingte Abwesenheit. Auch dann ist die maximale Zeit auf 3 Monate beschränkt. Mieten, die abgelaufen sind, blockieren das Haus, so dass ein erneutes Mieten nur nach Freigabe durch den Staff erfolgen kann. Der Staff sammelt dann ggf. die Sachen des Vormieters ein und legt sie in sein Bankfach, bevor er das Haus wieder freigibt.
  • Existiert eine Stadt-Gemeinschaft mit per Forum + Stadtstein gewähltem Statthalter oder Bürgermeister, treten ZUSÄTZLICH folgende Regeln in Kraft:

2. Haus- und Landbesitz im Umfeld einer Stadt mit Statthalter

  • Ein Siedlungswilliger, der innerhalb der auf den Maps gekennzeichneten Stadtgrenzen einer freien Menschenstadt mit Statthalter siedeln will, braucht das Einverständnis des Statthalters. In Verhandlungen mit dem Statthalter können diese beiden vertraglich regeln, ob er einen Zuschuss der Stadt bekommen soll oder nicht. Erhält er einen Zuschuss, dann nach genau den Vertragsdetails, die er mit dem aktuellen Statthalter bespricht. Der Vertrag, MUSS von beiden Vertragspartnern gesondert gepostet und unterschrieben im Stadtforum stehen, um Gültigkeit zu erlangen. Auch die Folgen der Nichteinhaltung müssen im Vertrag genannt werden und hängen vollständig von dem Ergebnis der Verhandlungen ab. Sind die Folgen klar beschrieben und von beiden unterschrieben, unterstützt der Staff die Durchführung (z.b. Umzug oder Einlagerung von Besitz), wo dies engine-technisch dem Statthalter nicht möglich ist.
  • Kommt der Vertrag nicht zustande und werden sich Statthalter und Siedlungswilliger nicht einig, kann der Statthalter entweder den Zuschuss verweigern, und den Bürger gestatten, auf eigene Kosten innerhalb der Stadtgrenzen zu siedeln, oder ihm das Siedeln verweigern. Der Siedlungswillige kann dann außerhalb der auf den Maps gezeichneten Stadtgrenzen ohne Einverständnis des Statthalters siedeln; weder Haus noch Land dürfen dann aber in die Stadtgrenzen hineinragen.
  • Verträge, die mit einem vorigen Statthalter geschlossen wurden, bleiben gültig.
  • Siedler, die VOR der Wahl eines Statthalters im Umfeld einer Stadt siedeln, stehen nur unter allgemeinen Shard-Regeln zu Haus- und Landbesitz. Neue Statthalter haben keine Verfügungsgewalt über deren Besitz oder Siedlungsrechte.