Gesetze des Zwergenreiches
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Inhaltsverzeichnis |
Gesetze des Zwergenreiches
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Allgemeines Gesetz:
- §1 Gesetzgeber
- §1.1 Gesetzgeber ist im gesamten Zwergenreich der Bergkönig
- §1.2 Gesetze die vom Rat beschlossen wurden müssen vom Bergkönig bestätigt werden
- §1.1 Gesetzgeber ist im gesamten Zwergenreich der Bergkönig
- §2 Gültigkeitsbereich
- §2.1 Die Gesetze gelten im gesamten Zwergenreich von Khazad Gathal
- §2.2 Ein jeder der sich innerhalb der Reichsgrenzen befindet unterliegt diesen Gesetzen.
- §2.1 Die Gesetze gelten im gesamten Zwergenreich von Khazad Gathal
- §3 Mithrill
- §3.1 Der Besitz von Mithrill ist nur Zwergen gestattet.
- §3.2 Das Verarbeiten von Mithrill ist nur Zwergen gestattet.
- §3.3 Weitergabe an eine andere Rasse ist strengstens verboten.
- §3.1 Der Besitz von Mithrill ist nur Zwergen gestattet.
- §5 Zutritt zu bestimmten Bereichen
- §5.1 Feinden ist der Zutritt zum Reich der Zwerge verboten.
- §5.2 Der Zutritt zum Außenposten ist Freunden Tag und Nacht gestattet
- §5.3 Der Zutritt zur Bergfestung:
- §5.3.1 ist jedem Zwerg gestattet
- §5.3.2 ist Freunden nur in Begleitung eines Zwerges gestattet
- §5.3.1 ist jedem Zwerg gestattet
- §5.1 Feinden ist der Zutritt zum Reich der Zwerge verboten.
- §6 Waffen
- §6.1 Ein jeder Zwerg darf seine Waffen offen in der Stadt und im Außenposten tragen
- §6.2 Anderen Rassen ist das tragen von Waffen strengstens verboten
- §6.3 Der bewaffnete Angriff auf einen Zwerg ist verboten
- §6.1 Ein jeder Zwerg darf seine Waffen offen in der Stadt und im Außenposten tragen
- §7 Magie
- §7.1 Magie ist im gesamten Zwergenreich verboten. Ausnahme bildet der Reisemagier
- §7.2 Zwergen ist die Anwendung von Magie untersagt.
- §8 Vermummung durch Roben/Kaputzen/geschlossene Helme
- §8.1 Vermummung ist im gesamten Zwergenreich verboten.
- §8.2 Ausnahmen bilden die Schlachtenpriester und die Wachen
- §8.1 Vermummung ist im gesamten Zwergenreich verboten.
- §9 Tiere
- §9.1 Reiten ist im Außenposten verboten
- §9.2 Das mitführen von wilden Tieren ist strengstens Verboten
- §9.2.1 Ausnahmen bilden die Tiermeister der Kal’Armee
- §9.2.1 Ausnahmen bilden die Tiermeister der Kal’Armee
- §9.1 Reiten ist im Außenposten verboten
- §10 Verhaltensweisen
- §10.1 Ein Zwerg ist mit größtem Respekt zu behandeln
- §10.2 Mitglieder der Kal’Armee ist gehorsam zu leisten
- §10.1 Ein Zwerg ist mit größtem Respekt zu behandeln
Strafgesetz
- §1 Gesetzgeber
- §1.1 Gesetzgeber ist im gesamten Zwergenreich der Bergkönig
- §1.2 Gesetze die vom Rat beschlossen wurden müssen vom Bergkönig bestätigt werden
- §1.1 Gesetzgeber ist im gesamten Zwergenreich der Bergkönig
- §2 Gültigkeitsbereich
- §2.1 Die Gesetze gelten im gesamten Zwergenreich von Khazad Gathal
- §2.2 Ein jeder der sich innerhalb der Reichsgrenzen befindet unterliegt diesen Gesetzen.
- §2.1 Die Gesetze gelten im gesamten Zwergenreich von Khazad Gathal
- §3 Strafmaß für Zwerge
- §3.1 Geldstrafe und -höhe bei folgendem Verstoß:
- §3.1.1 Beleidigung 1000 Gold
- §3.1.2 Vermummung 1000 Gold
- §3.1.3 Mitführen von wilden Tieren 2500 Gold
- §3.1.1 Beleidigung 1000 Gold
- §3.1 Geldstrafe und -höhe bei folgendem Verstoß:
- §3.2 Inhaftierung im Arbeitslager bei folgendem Verstoß:
- §3.2.1 Beleidigung des Bergkönig in dessen Abwesenheit 10000 Erze
- §3.2.2 Beleidigung der Götter 10000 Erze
- §3.2.3 Befehlsverweigerung in Friedenszeiten 1000 Erze
- §3.2.1 Beleidigung des Bergkönig in dessen Abwesenheit 10000 Erze
- §3.2 Inhaftierung im Arbeitslager bei folgendem Verstoß:
- §3.3 Todesstrafe durch die Axt bei folgendem Verstoß:
- §3.3.1 Angriff auf einen anderen Zwerg
- §3.3.2 Beleidigung des Bergkönigs in dessen Anwesenheit
- §3.3.3 Befehlsverweigerung im Krieg
- §3.3.4 Diebstahl
- §3.3.5 Betrug
- §3.3.1 Angriff auf einen anderen Zwerg
- §3.3 Todesstrafe durch die Axt bei folgendem Verstoß:
- §3.4 Rasur und Verbannung bei folgendem Verstoß:
- §3.4.1 Angriff auf den Bergkönig
- §3.4.2 Weitergabe von Mithrill an einen Nicht-Zwergen
- §3.4.3 Anwendung von Magie
- §3.4.1 Angriff auf den Bergkönig
- §3.4 Rasur und Verbannung bei folgendem Verstoß:
- §4 Strafmaß für andere Rassen
- §4.1 Geldstrafe und -höhe bei folgendem Verstoß:
- §4.1.1 Beleidigung 1000 Gold
- §4.1.2 Reiten 1000 Gold
- §4.1.3 Mitführen von wilden Tieren 2500 Gold
- §4.1.4 Vermummung 5000 Gold
- §4.1.5 Unerlaubtes Schürfen 10000 Gold
- §4.1.1 Beleidigung 1000 Gold
- §4.1 Geldstrafe und -höhe bei folgendem Verstoß:
- §4.2 Inhaftierung im Arbeitslager bei folgendem Verstoß:
- §4.2.1 Anwendung von Magie 10000 Erze
- §4.2.2 Missachtung eines Befehls der Kal’Armee 5000 Erze
- §4.2.3 Besitz von Mithrill 1000 Erze
- §4.2.4 Diebstahl 1000 Erze
- §4.2.5 Betrug 1000 Erze
- §4.2.1 Anwendung von Magie 10000 Erze
- §4.2 Inhaftierung im Arbeitslager bei folgendem Verstoß:
- §4.3 Reichsverbot bei folgendem Verstoß:
- §4.3.1 Beleidigung der Götter
- §4.3.2 Beleidigung des Bergkönigs in dessen Abwesenheit
- §4.3.3 Angriff auf einen Zwerg
- §4.3.1 Beleidigung der Götter
- §4.3 Reichsverbot bei folgendem Verstoß:
- §4.4 Todestrafe durch die Axt bei folgendem Verstoß
- §4.4.1 Beleidigung des Bergkönigs in dessen Anwesenheit
- §4.4.2 Angriff auf den Bergkönig
- §4.4.3 Betreten der Heiligen Höhlen
- §4.4.4 Schürfen in der Zwergenmine
- §4.4.5 Missachtung des Reichsverbotes
- §4.4.6 Magischer Angriff auf einen Zwerg
- §4.4.7 Nichtherausgabe von Mithrill
- §4.4.8 Unerlaubtes Betreten der Bergfestung
- §4.4.9 Tragen von Mithrillrüstungen
- §4.4.1 Beleidigung des Bergkönigs in dessen Anwesenheit
- §4.4 Todestrafe durch die Axt bei folgendem Verstoß